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Allgemein, Vorher-Nacher-Bilder

Warum zeigen Sie keine Vorher/Nachher Bilder auf Ihrer Internetseite?

Der Reiz einer bildlichen Darstellung „Schönheits-OP Vorher-Nachher“ ist groß, aber aus der Sicht des Gesetzgebers problematisch und damit nicht ohne Weiteres möglich. Warum Sie auf unserer Seite kein veranschaulichendes Vorher-Nachher-Bildmaterial sehen und warum derartiges Bildmaterial kein ausreichendes Bewertungskriterium für oder gegen eine Operation sein sollte, möchten wir Ihnen an dieser Stelle erklären.

Schönheits-OP: Vorher-Nachher-Bilder aus rechtlicher Sicht

In Deutschland existiert das sogenannte Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das besagt, dass im Heilmittelgewerbe keine Werbung mit Heilungen oder Operationen bzw. operativen Verfahren betrieben werden darf, bei denen der Erfolg nicht gewährleistet werden kann. Hierbei handelt es sich schlicht um den Schutz des Patienten sowie eine Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung und Irreführung durch nicht haltbare Versprechungen.

Seit 2005 werden Schönheitsoperationen in den Bereich des Heilmittelwerbegesetztes einbezogen. Die Einbeziehung erfolgte im Rahmen der 14. Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG), das Änderungen des AMG, HWG und des Patientengesetztes mit sich brachte.

Hier ist vor allem § 1, Absatz 2 des Heilmittelwerbegesetzes entscheidend, der besagt, dass das Gesetz unter anderem auf „operative plastisch-chirurgische Eingriffe“ zutrifft, „soweit sich die Werbeaussage auf die Veränderung des menschlichen Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht“. Während sich nach vorhergehender Rechtslage dieses Gesetz nur auf medizinisch notwendige Behandlungen und Therapien beschränkte, wurde es mit der 14. Novellierung auf Schönheitsoperationen ausgeweitet.

Das Heilmittelwerbegesetz im Einzelnen können Sie unter: www.gesetze-im-internet.de nachlesen.

Im Klartext bedeutet dies, dass Schönheitskliniken keine positiven Vorher-Nachher-Darstellungen bewerben dürfen.

Unter einer Darstellung Schönheits-OP vorher nachher fallen vor allem visuelle Elemente. Dabei beschränkt sich das Gesetz nicht nur auf Fotografien, sondern bezieht auch Illustrationen oder stilistische Darstellungen mit ein. All das, was zu Irreführungen des Patienten führen könnte, soll so unterbunden werden. Anwendung findet dieses Gesetz auf sämtliche Veröffentlichungen der Kliniken und Institutionen. Davon sind sowohl Ärzte-Flyer als auch Webauftritte betroffen.

Die Strafen für das Übertreten dieses Gesetzes liegen bei 20 000 Euro und können bis zu einer Freiheitsstrafe gehen.

So hart das Gesetz auch ist, lässt es dennoch Lücken. So sind unter „operative Verfahren“ zum Beispiel Piercings, das Stechen von Ohrlöchern oder das Tätowieren nicht zu rechnen. Vorher-Nachher-Bilder sind bis auf Weiteres in diesen Fällen zulässig.

Vorher-Nachher-Bilder: Was hat der Patient davon?

Menschen sind audiovisuelle Wesen. Viele Einschätzungen und Entscheidungen werden nach visuellem Prüfen und Vergleichen getroffen. Bilder sind daher sehr starke Mittel, um den Patienten oder die Patientin zu einer Entscheidung zu bewegen. Sie können einerseits das Ergebnis einer Operation veranschaulichen. Andererseits ist jedoch jeder Mensch und jeder Körper einzigartig. Bilder Vor und Nach einer Schönheits-OP können daher nur als erste Veranschaulichung genutzt werden.

Eine realistische Einschätzung entwickelt sich erst durch das Zusammenspiel von Arzt und Patient. In einem individuellen Beratungsgespräch werden die Wünsche des Patienten oder der Patientin mit den körperlichen und gesundheitlichen Gegebenheiten abgefragt, sodass die Erwartungshaltung beider Parteien im höchstmöglichen Maße erfüllt werden kann.

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