SCHRIFT
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Krankenkasse

In wenigen Fällen werden die Kosten für plastisch-ästhetische Eingriffe von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Hierbei liegt in aller Regel der krankhafte Aspekt des Leidens im Vordergrund. Beispiele hierfür können Bauchdeckenstraffungen nach deutlichen Gewichtsverlusten, Brustverkleinerungen, Brustkorrekturen nach Brusterkrankungen, Fettabsaugungen bei Erkrankungen der Lymphgefäße sowie Narbenkorrekturen sein.

Wir werden im gemeinsamen Gespräch mit Ihnen diese Möglichkeit und das Vorgehen in diesem Fall erörtern.

 

Kassenärztliche Vereinigung www.kvs-sachsen.de





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