Schönheits-OP: Wann zahlt die Krankenkasse?

Ein plastisch-ästhetischer Eingriff wird in den meisten Fällen als medizinisch nicht notwendig betrachtet. Wenn nun aber der gesundheitliche Aspekt Berücksichtigung findet, kann es unter Umständen sein, dass einige Krankenkassen die OP-Kosten übernehmen.

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Wer entscheidet über eine Kostenübernahme?

Der Kostenübernahmeantrag

Der behandelnde Arzt schätzt nach einer eingehenden Untersuchung im Rahmen eines Beratungsgespräches ein, ob es sich bei Ihnen um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Ist dies der Fall, erstellt er einen Arztbericht mit dem Antrag der Kostenübernahme durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

Nachweis der psychischen Belastung

–          Gutachten

Ein psychologisches Gutachten wird u. U. von den Krankenkassen in Auftrag gegeben, um zu klären, ob bei Ihnen ein behandelbarer seelischer Krankheitszustand besteht.

Psychologisches Gutachten erstellen lassen

Bei welchen Schönheits-OPs und unter welchen Bedingungen zahlt die Krankenkasse?

Anhand des vorliegenden Arztberichtes muss die jeweilige KK entsprechend ihrer Richtlinien entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt. In der Regel müssen Sie sich zur Klärung beim medizinischen Dienst der KK vorstellen oder sich einem psychologischen Gutachten unterziehen.

Brustverkleinerung

Leiden Sie an übergroßen Brüsten (ca. ab Körbchengröße F)oder an deutlich asymmetrischen Brüsten und bestehen zudem nachweisbare Beschwerden im Schulter-Arm-Bereich besteht durchaus die Möglichkeit, dass die KK eine Kostenübernahme erteilt.

Brustvergrößerung

Bei angeborenen kleinen Brüsten wird eine operative Brustvergrößerung in aller Regel abgelehnt. Der Brustaufbau nach Krebsleiden zählt zum Leistungsspektrum der KK.

Beratungsgespräch vor der OP
Beratungsgespräch vor der OP

Tubuläre (synonym tuberöse) Brustfehlbildung[1]

Bei deutlich röhrenförmiger Brustfehlbildung und meist positivem psychologischen Gutachten werden gelegentlich operative Korrekturen von den Krankenkassen übernommen.

Gynäkomastie

Korrekturen von deutlichen Vergrößerungen der männlichen Brust (Gynäkomastie, Pseudogynäkomastie) können u. U. nach Prüfung der hormonellen Situation von den KK übernommen werden.

Nasenkorrektur

Handelt es sich bei Ihnen um funktionelle Störungen des Nasenraumes (wie Fehlstellungen der Nasenscheidewand, deutliche Atembehinderungen oder regelhaft wiederkehrende Infektionen) werden meist die Korrekturen dieser Dysfunktionen von den KK übernommen.

Ohrkorrektur

Die Korrekturen abstehender Ohren werden aufgrund des psychologischen Hintergrundes bis zur Einschulung uneingeschränkt, bis ca. zum zwölften Lebensjahr bedingt von den KK übernommen.

Lidkorrektur

Besteht bei Ihnen eine deutliche und objektivierbare Einschränkung des Gesichtsfeldes aufgrund überhängender Haut an den Oberlidern werden die KK nach Prüfung durch den medizinischen Dienst überwiegend einer Korrektur zustimmen.

Fettabsaugung

Bei Lipolymphödemen oder einer Lipodystrophie (übermäßige Ansammlung von Fettzellen an bestimmten Körperstellen mit krankhaftem Charakter bzw. gleichzeitiger Lymphabflussstörung) ist die Fettabsaugung überwiegend als Korrektureingriff anerkannt.

Hautkorrektur

Die Korrektur bösartiger oder teilweise bösartiger Hautveränderungen mit dem nachfolgend notwendigen ästhetischen Verschluss der Wunde zählt zum Leistungsspektrum der Krankenkassen.

Unter Umständen gibt es die Schönheits-OP auch auf Rezept
Unter Umständen gibt es die Schönheits-OP auch auf Rezept

Narbenkorrekturen

Die Korrektur von Narbensträngen, deutlich verbreiterten und funktionell beeinträchtigenden Narben wird in der Regel von den KK übernommen.

Bauchstraffung

Funktionell beeinträchtigende Fettschürzen (Ekzeme, offene Stellen), massive Gewebeüberhänge nach deutlichem Gewichtsverlust sowie Nabel- und Narbenbrüche am Bauch fallen häufig in das Leistungsspektrum der Krankenkassen.

Kostenübernahme durch Krankenkassen: Tabellarische Übersicht

Hier haben wir die aufgeführten Operationen mitsamt der Chancen einer Kostenübernahme durch die Krankenkassen in einer Tabelle für Sie zusammengefasst. Wir werden diese Übersicht nach und nach für Sie erweitern und aktualisieren, wenn sich Änderungen ergeben sollten.

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[1] http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-partnerschaft-und-sexualitaet-22393.php?action=detail&threadId=18981

Kostenübernahme, Krankenkasse